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   BGH, 08.12.1959 - V BLw 16/59   

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https://dejure.org/1959,6841
BGH, 08.12.1959 - V BLw 16/59 (https://dejure.org/1959,6841)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1959 - V BLw 16/59 (https://dejure.org/1959,6841)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1959 - V BLw 16/59 (https://dejure.org/1959,6841)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.02.1952 - V BLw 123/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - V BLw 16/59
    Nach der Entscheidung des beschließenden Senats vom 19. Februar 1952 (V BLw 123/50, RdL 1952, 154 = LM Nr. 13 zu § 23 LVO) komme es auf die verfahrensrechtliche Stellung des Beschwerdeführers im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung und nicht auf den der Entscheidung an.

    Der Rechtsbeschwerde steht auch nicht etwa die von ihr angeführte Entscheidung des Senats vom 19. Februar 1952 (V BLw 123/50) zur Seite.

  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - V BLw 16/59
    Hätte aber der Vater den Antragsteller in einem solchen zum Hofnachfolger des ... bestimmt, so würde er vor dem Erbfall noch keine Gewähr dafür gehabt haben, wirklich Hofnachfolger zu werden, vielmehr hätte bis zum Eintritt des Erbfalls nur eine tatsächliche Aussicht darauf bestanden, daß ihm der Hof beim Tode des Vaters zufallen werde (BGHZ 12, 115, 118).
  • BGH, 08.11.1955 - V BLw 31/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - V BLw 16/59
    Die Rechtsbeschwerde weist ferner auf die Entscheidung des Senats vom 8. November 1955 (V BLw 31/55, RdL 1956, 87 = NJW 1956, 142) hin, nach der im Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren die materiellrechtliche Wirksamkeit des Vertrages zu prüfen ist, wenn für einen am Vertrag nicht Beteiligten durch die Genehmigung oder Zustimmung ein Rechtsverlust eintreten würde, und im Falle der Unwirksamkeit des Vertrages die Genehmigung bzw. Zustimmung zu versagen ist.
  • BGH, 19.02.1952 - V BLw 14/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - V BLw 16/59
    Wöhrmann (RdL 1952, 134) hat allerdings, worauf die Rechtsbeschwerde zutreffend hinweist, in seiner Anmerkung zu der Entscheidung des Senats vom 19. Februar 1952 (V BLw 14/51, RdL 1952, 132) die Frage aufgeworfen, ob nicht bei der Übertragung eines Nichthofes dieselben Grundsätze wie bei der Übergabe eines Hofes zur Anwendung kommen müßten.
  • BGH, 14.07.1958 - V BLw 19/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - V BLw 16/59
    Die Rechtsbeschwerde weist selbst darauf hin, das nach der Entscheidung des Senats vom 14. Juli 1958 (V BLw 19/58, RdL 1958, 239 = MDR 1958, 761 = LM Nr. 10 zu § 20 FGG) das Recht, von dessen Beeinträchtigung das Beschwerderecht abhängt, im Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung bereits bestanden haben und dem Beschwerdeführer zur Zeit der Beschwerdeeinlegung zustehen muß.
  • BGH, 22.09.1953 - V BLw 53/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - V BLw 16/59
    Selbst im Falle offensichtlicher Nichtigkeit ist aber die Genehmigungsbehörde rechtlich nicht gehindert, über die nachgesuchte Genehmigung sachlich zu entscheiden und es demjenigen, der den Vertrag als nichtig ansieht, zu überlassen, die Nichtigkeit in einem besonderen Verfahren vor dem hierfür zuständigen Gericht geltend zu machen, so daß auch in einem solchen Falle in der Erteilung der Genehmigung keine Rechtsbeeinträchtigung liegt (vgl. Beschluß des Senats vom 22. September 1953, V BLw 53/53, RdL 1953, 326 = MDR 1954, 29 = LM Nr. 24 zu § 23 LVO).
  • BGH, 15.12.1953 - V BLw 70/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - V BLw 16/59
    Der beschließende Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß die Wahrung der öffentlichen Interessen, denen das Erfordernis der Genehmigung dienen soll, ausschließlich Sache der Landwirtschaftsbehörden ist (vgl. den Beschluß vom 15. Dezember 1953, V Blw 70/53 und die dort angeführten weiteren Entscheidungen).
  • BGH, 19.02.1952 - V BLw 38/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - V BLw 16/59
    Rötelmann (MDR 1952, S. 414/415) will allerdings auf die Übertragung des Nichthofes, die sich als vorweggenommene Erbfolge darstellt, erbrechtliche Vorschriften insoweit anwenden und die Anwendung sonstiger, insbesondere schuldrechtlicher Bestimmungen ausschließen, als dies mit der Tatsache vereinbar sei, daß der Übergabevertrag unter Lebenden abgeschlossen und durchgeführt werde.
  • BGH, 13.03.1951 - V BLw 133/50
    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - V BLw 16/59
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 13. März 1951 (V BLw 133/50, RdL 1951, 301 = NJW 1952, 1110 = LK Nr. 3 zu § 23 LVO) dargelegt, daß diese Doppelnatur in gleicher Weise einem Übergabevertrag zukomme, dessen Gegenstand eine nicht der Höfeordnung unterliegende landwirtschaftliche Besitzung sei, und es sich in beiden Fällen um gleichartige wirtschaftliche Vorgänge handle, Inhalt und Zweck der Verträge auch in beiden Fällen dieselben seien.
  • BGH, 28.05.1962 - V BLw 10/62

    Rechtsmittel

    Die Wahrung der öffentlichen Interessen, denen das Erfordernis der Genehmigung dienen soll, ist, wie das Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 1, 267 [BGH 13.03.1951 - V BLw 108/50] = RdL 1951, 189 sowie Beschlüsse vom 4. November 1952, V BLw 56/52 , vom 15. Dezember 1953, V BLw 70/53 und 8. Dezember 1959, V BLw 16/59) zutreffend ausführt, ausschließlich Aufgabe der Landwirtschaftsbehörden.
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